Monthly Archives: February 2017

DAS GERICHTSURTEIL

Az 18 U 1463/16 Pre

OLG-Urteil München, 18. Zivilsenat, verkündet am 09.12.2016 (Oberlandes-Gerichtsurteil Auszug S.20)
ZITAT
Die Äußerung der Beklagten, bei Dr. Erich Mühlmann handele es sich um ein(en) “überzeugten Nazi”
verletzt die Menschenwürde des Verstorbenen, da sie dessen Lebensleistung grob entstellt, …
Damit stellt die Beklagte die Lebensleistung des Dr. Erich Mühlmann nicht nur in Frage, sondern beschädigt dessen Lebenswerk in erheblicher Weise.(ZITAT ENDE)

(Auszug S.22 Mitte)
ZITAT
Die Beklagte beschränkt sich nicht auf Kritik. Die Darstellung ist vielmehr frei erfunden und durch nichts zu rechtfertigen. In ihr liegt eine grobe Entstellung des Lebenswerks des Dr. Erich Mühlmann, die postmortal dessen Menschenwürde verletzt.(ZITAT ENDE)

(Auszug S.23 Abs.3)
ZITAT
Art.5 Abs.3 GG gewährt jedem, der im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, ein individuelles Freiheitsrecht, das als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe schützt. Dieser Freiraum des Wissenschaftlers ist grundsätzlich ohne Vorbehalt geschützt.

Ausgehend von diesem Wissenschaftsbegriff und der Wirkungsbreite dieses Grundrechts … sind die angegriffene Veröffentlichung und deren Verbreitung im Streitfall nicht dem Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit zuzuordnen.

Es ist …nicht ersichtlich, dass es sich um ein ernsthaft und planmäßiges Ziel der Beklagten … handeln würde. (ZITAT ENDE)

(Auszug S.24 Absatz 1 vorletzte Zeile ff)
ZITAT
Insgesamt ist daher nicht davon auszugehen, dass es sich um ein Produkt wissenschaftlicher Betätigung handelt, das den Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG genießt.

Vorliegend wird das Lebenswerk des Dr. Erich Mühlmann grob entstellt. Dies kann vorliegend nicht mit einer wissenschaftlichen Betätigung gerechtfertigt werden.

Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch die in der Veröffentlichung der Äußerungliegende Rechtsverletzung indiziert. Die Vermutung wurde von der Beklagten nicht widerlegt.
(ZITAT ENDE)